17.11.2021
ACHTUNG: WALDGEFAHREN!
Alle, die im Remscheider Wald etwas für ihre Gesundheit und für ihr Wohlbefinden tun und unseren Wald erleben möchten, sind bei uns im Waldnatürlich herzlich willkommen, sollten allerdings stets beachten:
Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung erfolgt immer auf eigene Gefahr! (Gemäß § 2 (1) Landesforstgesetz NRW und § 14Bundeswaldgesetz)
Sogenannte „wald- und naturtypische Gefahren“, wie z. B. Ast- und Kronenbruch, umstürzende Bäume oder Schlaglöcher in Waldwegen, müssen Waldbesuchende hinnehmen. Eine Haftung des Waldeigentümers ist hierausgeschlossen!
Mehr Informationen zu dem Thema gibt es hier:
https://www.tbr-info.de/waldgefahren.html